Ausgewählte Service-Partner der Car Professional Management übernehmen für Sie kostenfrei die verpflichtende UVV-Überwachung im Rahmen des Radwechsels.
Die kostenlose UVV gilt nur bei teilnehmenden Händlern von Euromaster, Servicequadrat und DFS bei vollständiger Umlagerung aller Räder des Kunden auf diesen Partner.
Keiner der Händler ist zu einer Teilnahme verpflichtet und kann die Durchführung der UVV-Kontrolle jederzeit ablehnen.
Schwerpunktmäßig betrifft dies den Radwechsel von Winter- auf Sommerreifen.
Gemäß der UVV hat der Unternehmer bzw. Leasingnehmer seine Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen.
Wird die vorgeschriebene jährliche UVV-Prüfung nicht vorgenommen, dann stellt dies eine vorsätzliche oder fahrlässige Ordnungswidrigkeit nach § 209 Abs.1 Nr.1 SGB VII i. V. m. § 58 BGV D 29 dar, sodass ein Bußgeld hier auch den Fuhrparkleiter treffen kann. Nach § 209 Abs.3 SGB VII kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot nur Gültigkeit findet, sofern kein anderes Reifen-Service-Paket bei einer Leasinggesellschaft besteht.
Bei Fragen zu oben genannten Themen unterstützt Sie gerne Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der CPM.