Mobility Blog

Categories

E-Mobilität – Neuigkeiten für 2022

/ Theme(s): Alle Artikel

 

Treibhausgasminderungsquote ab 2022 für E-Autos

Durch die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) werden Mineralölkonzerne dazu verpflichtet, ihre jährliche CO2-Emission um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern und für die darüber hinausgehende Emission Strafzahlungen zu entrichten. Ab 2022 bietet sich die Möglichkeit, die durch Elektroautos generierten CO2-Ersparnisse an die Mineralölkonzerne zu verkaufen. Die dabei zu erwartenden Erlöse liegen zwischen 200 und 300 EUR pro E-Auto, Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Der Verkauf geschieht einmal pro Jahr pro E-Auto, anspruchsberechtigt ist der Halter des Fahrzeugs.

Wir entwickeln gerade mit Hochdruck einen Prozess, um Ihnen die Beantragung der THGPrämie komfortabel abzunehmen. Hierzu erhalten Sie in den nächsten Wochen eine gesonderte Information von uns. Zeitdruck haben Sie keinen: Die Frist für die Beantragung endet Anfang des Folgejahres

 

Verlängerung der Innovationsprämie offiziell beschlossen

Die Innovationsprämie für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge wurde mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 30.12.2021 nun offiziell bis Ende 2022 verlängert. Damit bleiben die aktuellen Fördersätze für Elektrofahrzeuge (bis zu 9.000 EUR) und für Plug-in-Hybridfahrzeuge (bis zu 6.750 EUR) weiterhin gültig. Wir halten eine weitere Verlängerung für realistisch.

 

Änderungen im Bereich Elektromobilität laut Koalitionsvertrag

Neben der Innovationsprämie beinhaltet der durch die neue Bundesregierung beschlossene Koalitionsvertrag folgende relevante Vorhaben im Bereich Elektromobilität:

  • Die Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge soll ab Januar 2023 reformiert werden. Zukünftig soll sie nur für Fahrzeuge gewährt werden, die einen nachweislich positiven Klimaschutzeffekt haben, was über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.
  • Die Dienstwagenbesteuerung soll bei Plug-in-Hybridfahrzeugen stärker an der rein elektrischen Fahrleistung orientiert werden. Um die 0,5%-Regelung anwenden zu können, sollen Plug-in-Hybridfahrzeuge ab August 2023 über eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 km verfügen müssen. Weiterhin soll nachgewiesen werden müssen, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % elektrisch betrieben wird.

Hierbei ist zu beachten, dass alle im Koalitionsvertrag abgebildeten Vorhaben eine Absichtserklärung der neuen Bundesregierung darstellen und noch in einer rechtlich verbindlichen Form umgesetzt werden müssen.

 

Wallbox-Förderung für Privatpersonen

Die KfW-Förderung für private Wallboxen in Höhe von bis zu 900 EUR ist kürzlich ausgelaufen. Eine Verlängerung ist aktuell nicht absehbar. Da der Aufbau von privater Ladeinfrastruktur allerdings eines der Kernelemente für den Wandel zur Elektromobilität darstellt, gehen wir davon aus, dass sich die neue Bundesregierung in naher Zukunft zu dem Thema äußern wird.

Die letzte Förderrunde war ein voller Erfolg, wie folgende Statistiken zeigen:

  • 99,6 % aller Anträge in den mehr als 8000 Postleitzahl-Gebieten wurden bewilligt.
  • Ca. 200.000 der etwa 900.000 geförderten Wallboxen sind bereits im Betrieb.
  • 30 % der aufgebauten Ladepunkte entfallen auf Mehrparteienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften, 70% auf Einfamilienhäuser.
  • In 66 % der Fälle musste für den Anschluss der Wallbox keine Ertüchtigung des Haushaltstromanschlusses vorgenommen werden.
  • 40 % der geförderten Ladepunkte nutzen Strom aus Photovoltaikanlagen. Knapp ein Fünftel nutzt für die Stromversorgung einen eigenen Batteriespeicher

 

Neue Wallbox-Förderung für Unternehmen

Mit Ablauf der Förderung privater Wallboxen ist eine neue Förderung verabschiedet worden: Neuerdings können Unternehmen für den Kauf und die Installation von nicht-öffentlich zugänglichen Ladestationen an ihrem Unternehmensstandort einen Zuschuss von bis zu 900 EUR pro Ladepunkt bei der KfW beantragen. Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten mindestens 1.285,71 EUR betragen. Der maximale Zuschuss ist auf 45.000 EUR pro Standort begrenzt. Details sind auf der KfW-Website unter der Förderung 441 aufrufbar.

 

Andauernde Lieferschwierigkeiten wegen Chipmangel

Der durch die Corona-Pandemie und die weltweit große und wachsende Nachfrage entstandene Engpass an Mikrochips, die in immer größerer Stückzahl bspw. in Fahrzeugen und Wallboxen verbaut werden, wird auch 2022 noch einen negativen Einfluss auf die Lieferzeiten haben. Auch bestellte Fahrzeuge, bei denen noch kein verbindlicher Liefertermin zugesagt worden ist, können von den Lieferverzögerungen betroffen sein.

 

Weiterhin steigende Kraftstoffpreise

Zum 01.01.2022 ist die CO2-Abgabe von 25 EUR auf 30 EUR pro Tonne CO2 erhöht worden, was unmittelbare Auswirkungen auf die Kosten für Kraftstoffe hat. So ist der Preis pro Liter Benzin im Vergleich zu 2020 um rund acht Cent gestiegen, der Liter Diesel kostet etwa neun Cent mehr als vor der Einführung des CO2-Preises.

Da die Kosten für herkömmliche Kraftstoffe durch steigende Ölpreise und CO2-Abgaben weiterhin in die Höhe getrieben werden dürften, empfehlen wir, die Einführung der Elektromobilität in Ihrem Fuhrpark zu überprüfen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Sprechen Sie uns an!

 

 

 

 

 

Stand: 20.01.2022

Quellen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/uiSxWNiWzLaX3iuhKhR/content/uiSxWNiWzLaX3iuhKhR/BAnz%20AT%2030. 12.2021%20B1.pdf?inline
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCrElektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/
https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/einfach-zu-hause-laden-foerderprogramm-sorgt-fuer-hunderttausendeneue-ladepunkte-in-ganz-deutschland/
Ohne Gewähr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der vorliegende Inhalt weder eine individuelle rechtliche, steuerliche noch eine sonstige fachliche Auskunft darstellt und nicht geeignet ist, eine rechtliche und individuelle Beratung durch fachkundige Personen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu ersetzen.